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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12.02.2023

Die folgenden AGB gelten für alle Angebote sowie sämtliche sonstigen Geschäfts- und Vertragsabschlüsse des Unternehmens YOUNG-ACTION-HEROES GesbR, Wolfgang Beer und Simone Schirnhofer, sowie dem YAH-Snowboard-Verein einschließlich aller mitarbeitenden Personen, im Folgenden „VeranstalterInnen“ genannt, und der auftraggebenden Person oder Einrichtung, im Folgenden „ der/die AuftraggeberIn“ genannt. 

Geltungsbereich und Zustandekommen eines Vertrages

  • Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Auskünfte, Beratungen, den Erwerb, die Buchung, und die Durchführung der Angebote und Leistungen der VeranstalterInnen anwendbar.

  • Mit der Annahme der Buchung kommt ein Vertrag zwischen den VeranstalterInnen und dem/der AuftraggeberIn zustande. Bei minderjährigen Personen ist deren erziehungsberechtigte Person der/die AuftraggeberIn (Ausnahme: „Besondere Bestimmungen für geschlossene Gruppen“). Bereits gebuchte Plätze für eine Teilnahme an einer Veranstaltung, dürfen nicht ohne Zustimmung der Veranstalterin an andere Personen weitergegeben werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Der/die AuftraggeberIn hat sich vor der Anmeldung bei den VeranstalterInnen über den Ablauf der Veranstaltung und über die möglichen Gefahren und Risiken informiert, sowie diese zur Kenntnis genommen.

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus, was die körperliche, geistige, und seelische Verfassung betrifft. Der/die AuftraggeberIn ist dafür verantwortlich, dass die von ihr angemeldeten teilnehmenden Personen diese Mindestvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen seitens einer teilnehmenden Person können ihr die VeranstalterInnen die Teilnahme verweigern. Jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen.

  • Alle gesundheitsbezogenen Informationen (Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien, Erkrankungen, Auffälligkeiten, besondere Bedürfnisse) die teilnehmenden Personen betreffend, müssen den VeranstalterInnen vor der Anmeldung schriftlich mitgeteilt werden. Es obliegt der Verantwortung der teilnehmenden Personen bzw. ihren Erziehungsberechtigten, ob alle dafür notwendig empfundenen Versicherungen abgeschlossen und alle Impfungen laut dem österreichischen Impfplan erfolgt sind.

  • Alle zum Zeitpunkt des Veranstaltungbeginns geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften betreffend COVID-19 sind einzuhalten.

  • Die teilnehmende Person muss zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend und aufbruchbereit sein. Sollte eine teilnehmende Person zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend oder nicht aufbruchbereit sein, verliert sie den Anspruch auf die Teilnahme. In diesem Fall tritt keine Aufsichtspflicht durch den Veranstalter in Kraft. Jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen.

  • Teilnehmende Personen bzw. die AuftraggeberInnen erfahren rechtzeitig, welche Ausstattung für die jeweilige Veranstaltung notwendig ist. Die teilnehmenden Personen müssen zum vereinbarten Zeitpunkt bereits entsprechend der Vereinbarung ausgestattet sein. Sollten aufgrund der vollkommen unzureichenden Ausstattung oder Verfassung einer teilnehmenden Person ernsthafte Bedenken betreffend deren Ausdauer, Gesundheit oder Sicherheit auftreten, können die VeranstalterInnen die Teilnahme dieser Person verweigern. In diesem Fall tritt keine Aufsichtspflicht durch den Veranstalter in Kraft. Jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen.

  • Alle Veranstaltungen erfordern das Mitführen eines amtlichen Lichtbildausweises und der e-card bzw. Kopien dieser Dokumente. Die VeranstalterInnen haften nicht für Schäden, die teilnehmende Personen aufgrund von fehlenden Ausweisen oder Berechtigungen erleiden.

  • Alle angebotenen Veranstaltungen setzen die Motivation der teilnehmenden Personen voraus. Will eine teilnehmende Person während einer Veranstaltung an einer dort angebotenen Aktivität nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch darauf, diese Aktivität zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen.

  • Möchte eine minderjährige Person ihre Teilnahme an der Veranstaltung vorzeitig abbrechen (zum Beispiel wegen Heimweh), so gehen die VeranstalterInnen und/oder die von ihm beauftragten Personen sensibel darauf ein, versuchen die teilnehmende Person abzulenken und zu motivieren. Sollte dies nicht möglich sein, möchten die VeranstalterInnen die weitere Obhut nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes fortsetzen. Der Veranstalter kann in diesem Fall eine zeitnahe Abholung durch eine dafür befugte Person veranlassen. Jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen.

  • Wenn teilnehmende Personen durch mutwilliges oder unsachgemäßes Handeln einen Schaden verursachen, haften sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten. Als Schäden gelten unter anderem: (a.) Erwachsene absichtlich dzubringen, ihre Aufsichtspflicht zu vernachlässigen. (b.) Die Sicherheit zu beeinträchtigen. (c.) Das Wohlergehen anderer Personen zu beeinträchtigen. (d.) Timing und Regie einer Veranstaltung durcheinander zu bringen und dadurch die Qualität der Leistung zu schmälern. (e.) Gegenstände absichtlich zu beschädigen oder absichtlich zu verlieren.

  • Die teilnehmenden Personen haben den Anweisungen der VeranstalterInnen Folge zu leisten. Sollten sie sich den Anweisungen der VeranstalterInnen widersetzen, hat dieser das Recht, sie von der Veranstaltung auszuschließen. Bei minderjährigen Personen können die VeranstalterInnen in diesem Fall eine zeitnahe Abholung durch dafür befugte Personen veranlassen. Jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen.

  • Sollten Kontaktdaten von Personen sich ändern, mit denen aktuell ein Geschäftsverhältnis besteht, muss dies den VeranstalterInnen umgehend mitgeteilt werden. Erziehungsberechtigte sind allgemein, und insbesondere während einer Veranstaltung, an der ihr Kind teilnimmt, grundsätzlich für Rückfragen für die VeranstalterIn erreichbar zu sein. Ausnahmen dazu werden ausdrücklich vereinbart.

Besondere Bestimmungen für geschlossene Gruppen

  • Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass alle von ihr vorgesehenen teilnehmenden Personen bzw. deren Erziehungsberechtigte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters ausdrücklich zustimmen und sich dessen bewusst sind, dass es sich um intensive Indoor- und Outdoor- Aktivitäten handelt. Mit seiner/ihrer Buchung bestätigt der/die  AuftraggeberIn dies.

  • Bei der Teilnahme von geschlossenen Gruppen mit Erwachsenen und minderjährigen Personen liegt die Aufsichtspflicht nicht bei den VeranstalterInnen, sondern bei den teilnehmenden Erziehungsberechtigten, den von ihnen betrauten Personen, oder den von einer pädagogischen Einrichtung bestimmten Aufsichtspersonen.

Erfüllungsort

  • Die von den VeranstalterInnen angebotenen Aktivitäten finden an unterschiedlichen Indoor- und Outdoor- Plätzen statt. Die VeranstalterInnen wählen hierfür passende Orte und Programmpunkte. Die Veranstaltungen beinhalten die verschiedensten Aktivitäten. Welche der hier beispielhaft angeführten Aktivitäten die gebuchte Veranstaltung enthält, ergibt sich aus der entsprechenden Ankündigung. Die VeranstalterIn behalten sich das Recht vor, kurzfristig und aufgrund von äußeren Umständen diesen Ort zu verlegen, oder im Notfall gänzlich abzusagen.

Änderungen der Leistung

  • Falls gute Gründe dafür vorliegen, können die VeranstalterInnen den Ort und/oder das Programm nach eigenem Ermessen ändern. Dies geschieht stets im Sinne des bestmöglichen Erlebnisses für die teilnehmenden Personen und ist kein Grund zur Reklamation.

  • Bei bestimmten Outdoor-Actions kann bei  völlig unpassenden Wetterverhältnissen ein neuer Termin angeboten werden. Die Eignung der Wetterverhältnisse liegt im Ermessen der VeranstalterInnen. Falls bis zum Wetterumschwung mehr als 50% der tagesaktuellen Einheit stattgefunden haben, gilt diese als konsumiert – jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen. Sollten nach dem Ermessen des Veranstalters die Sicherheit und das Wohlergehen der Gruppe weiterhin gewährleistet sein, wird die Einheit planmäßig fortgeführt.

Verabschiedung

  • Das vorzeitige Verlassen einer Veranstaltung muss von den VeranstalterInnen genehmigt werden. Jegliche Rückvergütung ist ausgeschlossen. Bestimmte Veranstaltungen können aus Gründen von Sicherheit, Aufsichtspflicht, Regie oder Timing nicht vorzeitig verlassen werden.

  • Nach Ende einer Veranstaltung müssen teilnehmende Personen sich bei den VeranstalterInnen ausdrücklich abmelden. Minderjährige werden von ihren Erziehungsberechtigten abgemeldet.

  • Wird die minderjährige Person von jemandem anderen als den Erziehungsberechtigten abgeholt, stellen diese sicher, dass die VeranstalterInnen darüber informiert wurden.

  • Für Minderjährige, die alleine die Veranstaltung verlassen  dürfen, muss die entsprechende Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person den VeranstalterInnen rechtzeitig schriftlich vorliegen.

Dokumentation und elektronische Geräte

  • Nahezu alle Veranstaltungen werden fotografisch und gelegentlich auch filmisch von den VeranstalterInnen und/oder deren Beauftragten dokumentiert. Gelegentlich nutzt der/die VeranstalterIn gewissenhaft ausgewählte Aufnahmen auch zur Bewerbung der von ihm/ihr angebotenen Leistungen. Die teilnehmenden Personen bzw. ihre Erziehungsberechtigten stimmen zu, dass die von den VeranstalterInnen gefertigten Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt, unentgeltlich, sowie widerspruchslos für PR-, Werbe-, Vertriebs- und Marketingzwecke verwendet und vervielfältig werden dürfen. Sie bestätigen außerdem, dass keinerlei Persönlichkeitsrechte durch deren Auftritt in den oben genannten Aufnahmen verletzt werden. Wenn abgebildete Personen bzw. ihre Erziehungsberechtigten mit einer bestimmten Aufnahme nicht einverstanden sein sollten, sind die VeranstalterInnen selbstverständlich gesprächsbereit.

  • Abgesehen davon, dass die VeranstalterInnen für die oben genannten Aufnahmen sowie für wichtige Kommunikation und aus Sicherheitsgründen ein Handy mitführen, wollen wir bei den Aktivitäten von der Nutzung elektronischer Geräte Abstand nehmen. Teilnehmende Personen können ihre elektronischen Geräte  mitführen, aber nur nutzen wenn dies unbedingt erforderlich ist.  

Haftung der VeranstalterInnen

  • Die VeranstalterInnen treffen für alle Aktivitäten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und verpflichten sich, ihrer Aufsichtspflicht bestmöglich gerecht zu werden. Teilnehmende Personen erhalten relevante, altersgerechte Sicherheitsanweisungen und -einschulungen, wann immer und so oft dies sinnvoll erscheint. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr der teilnehmenden Person bzw. auf Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Unfälle oder Schäden, die während einer Veranstaltung erlitten werden, sind den VeranstalterInnen unverzüglich zu melden. Haftungsansprüche gegenüber den VeranstalterInnen sind ausgeschlossen. Diese Haftungsentbindung gilt zugunsten aller MitarbeiterInnen der VeranstalterInnen sowie deren Beauftragten.

Rücktritt des/der AuftraggeberIn

  • Laut dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 18 Abs. 1 Z 10, besteht kein Rücktrittsrecht bei Leistungen, die in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern für die Vertragserfüllung durch den/die UnternehmerIn ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

  • Für eingelöste Gutscheine und andere Guthaben gelten hierbei dieselben Bedingungen wie für zweckgebunden entrichtete Geldbeträge. Wenn für bestimmte Veranstaltungen Stornobedingungen angeboten werden, gelten diese als Kulanz und sind ohne Präjudiz. 

  • ​Stornierungen müssen ausnahmslos in schriftlicher Form an kontakt@young-action-heroes.at erfolgen. Mündlich besprochene Stornierungen sind nur nach fristgerechter schriftlicher Stornierung gültig. 

  • Storno vor Inanspruchnahme der Action ohne Angabe von Gründen: Schriftliche Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Actionbeginn sind kostenfrei. Wurde der Actionbeitrag mit einem Gutschein beglichen, wird ein neuer Gutschein ausgestellt. Bei Stornierungen, die weniger als 14 Kalendertage vor Actionbeginn erfolgen, werden 50% der Actiongebühr verrechnet, über die restlichen 50% erfolgt eine Rückerstattung.

  • Abbruch während der Inanspruchnahme der Dienstleistung ohne Angabe von Gründen: Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn ein Teilnehmer während des Programmes fehlt oder dieses abbricht.

  • Storno vor oder während der Inanspruchnahme der Dienstleistung aufgrund gesundheitlicher Gründe (Krankheit, Verletzung, Quarantäne): Stornierungen sind in schriftlicher Form an kontakt@young-action-heroes.at einzubringen und kostenfrei (nur mit ärztlichen Attest). Die nicht konsumierten Actiontage werden zurückerstattet.

  • Storno individueller Actions: Werden vereinbarte Termine ohne Abmeldung nicht wahrgenommen, werden 100% des vereinbarten Betrages verrechnet. Wird die Action bis max. 48 Stunden vor Beginn in schriftlicher Form an kontakt@young-action-heroes.at abgesagt, werden die vollen Actionkosten zurückerstattet. Mündlich besprochene Stornierungen sind nur nach fristgerechter schriftlicher Stornierung gültig. 

Zahlungsbedingungen

  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist jegliche Teilnahme an Veranstaltungen im Voraus zu begleichen. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot der VeranstalterIn.

​​Gutscheine und Geschwisterrabatte​​​

  • Gutscheine sind einmal gültig. Sollte der Wert des Gutscheins für die Action nicht ausreichen, muss der noch zu zahlende Restbetrag beglichen werden. 

  • Für Geschwister werden besondere Rabatte angeboten sofern sie an der gleichen Actionart teilnehmen. Die jeweiligen Geschwisterpreise können dem Programm entnommen werden. 

Rücktritt der VeranstalterInnen

  • Alle Veranstaltungen finden vorbehaltlich einer MindestteilnehmerInnenzahl statt. Wurde die MindestteilnehmerInnenzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht oder nachträglich unterschritten, können die VeranstalterInnen nach eigenem Ermessen die Veranstaltung oder die komplette Veranstaltungsreihe absagen.

  • Sagen die VeranstalterInnen eine alleinstehende Veranstaltung (z.B. eintägiges oder mehrtägiges Camp) oder eine komplette Veranstaltungsreihe ab, werden die dafür bezahlten Beträge rückerstattet.

  • Sagen die VeranstalterInnen einen Termin im Rahmen einer Veranstaltungsreihe ab, wird den dafür angemeldeten Personen ein gleichwertiger Ersatztermin angeboten. Jegliche andere Form der Vergütung ist ausgeschlossen.

Höhere Gewalt:

  • Ausfall der Action aufgrund höherer Gewalt: Müssen Actions aufgrund höherer Gewalt, bzw. aus unvorhersehbaren Gründen durch Dritte (Lockdown, Beschränkungen durch die Regierung, unerwartete Schließung des Veranstaltungsplatzes) zwangsweise abgesagt werden, so behalten alle bereits bezahlten Actionbeiträge so lange ihre Gültigkeit bis ein Ersatztermin gefunden worden ist, bzw. wird ein Gutschein in voller Höhe des bereits bezahlten Actionbeitrages ausgestellt. Eine Rückvergütung findet erst dann statt, wenn vergeblich ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten gefunden werden kann. Saisonbedingte Veranstaltungen können sich auch erst im darauffolgenden Kalenderjahr wiederholen.

 

Schlussbestimmungen

  • Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss dessen Kollisionsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes zur Anwendung.

  • Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Innsbruck.

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der AuftraggeberIn bzw. der teilnehmenden Person, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die in Teilen oder zur Gänze unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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